Der Landesvorstand führt verantwortlich die Geschäfte des Landesverbandes.
Er wird durch den Landesvertretertag für eine Wahlperiode von vier Jahren gewählt. Ausnahmen sind der Landesgeschäftsführer und der/die vom Jugendarbeitskreis (JAK) direkt gewählte 1. Sprecher(in), die kraft Amtes dem Landesvorstand angehören.
Der Landesvertretertag (Mitgliederversammlung) besteht aus Delegierten aller Kreisverbände und ist das höchste Beschlussgremium des Landesverbandes. Er tagt in der Regel alle vier Jahre.
Zur Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Landesvorstand der Landesgeschäftsstelle.
Grundlage der Arbeit ist die gültige - vom Landesvertretertag zuletzt am 02.10.2024 geänderte - Organisations- und Geschäftsordnung.
Die Zusammensetzung des auf dem Vertretertag am 02. Oktober 2024 gewählten Landesvorstandes finden Sie nachstehend. Zur Kontaktaufnahme mit einem Mitglied des Vorstandes wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Vor Ort sind die ehrenamtlich besetzten Kreis- und teilweise auch Ortsverbände Ansprechpartner insbesondere bei Fragen rund um die Haus- und Straßensammlung oder Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag.